Straßenverkehrszulassungordnung (StVZO) und EG/ECE Regelungen

Die StVZO enthält in zunehmendem Maße keine ausformulierten Bestimmungen mehr, sondern es wird immer wieder auf EG-Richtlinien, im geringerem Umfang auch auf ECE-Regelungen verwiesen. Ist dies der Fall, dann sind diese oder Teile hiervon Bestandteil der StVZO und damit zwingend anzuwenden. Der Anwender muss in solchen Fällen dann die in Frage kommenden EG-Richtlinien zu Rate ziehen.

Die Bedeutung der EG-Richtlinien hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen und wird weiter ansteigen – umgekehrt nimmt die Bedeutung der StVZO ständig ab bis hin zu ihrer Abschaffung bzw. Aufspaltung in vier eigenständige Verordungen. Der erste Schritt wurde bereits 1998 mit der FeV getan. Mit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) am 1. März 2007 erfolgte der nächste Schritt; inzwischen ist die EG-FGV (Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung) für erstmals in Verkehr kommende Fahrzeuge in Kraft getreten (29.4.2009). Geplant ist außerdem eine Fahrzeug-Betriebsverordnung. Am Ende steht eine „abgespeckte“ StVZO, die nur noch für Altfahrzeuge Geltung haben wird.

In den mehr technischen Bereichen dominieren bereits heute die EG-Richtlinien; so ist z.B. der § 47 StVZO (Abgase) im Grunde nichts anderes als ein einziger Verweis auf geltendes EG-Recht.

Häufig wird im Verordnungstext auch die Formulierung verwendet: „… müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen“. Um welche Bestimmungen es sich handelt, wird in diesen Fällen jedoch nicht ausgeführt; der Anhang selbst verweist dann auf die EG-Einzelrichtlinie zu dieser Vorschrift, der entsprochen werden muss.

Auf der nächsten Seite möchte ich speziell für Motorradanbauteile einige unterschiedliche Zulassungsbestimmungen aufzeigen.

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