Lärmemmissionen ECE R41

Einfach formuliert ist es derzeit ja so, dass Motorräder die ECE-Lärmnorm bei der Homologation insofern bestehen, wenn sie mit 50km/h einmal aus dem 2. Gang und einmal aus dem 3. Gang rausbeschleunigt werden.
Diese Norm wurde dahingehend veschärft, dass Motorräder ab 2014 den Grenzwert von 80db in jeder Fahrsituation einhalten müssen.
http://www.umweltbundesamt.de/laermprob … steven.pdf

Teilweise sind wir ja selber Schuld, im verlinkten pdf wird es angesprochen: das ausdrehen der Gänge am Ortsausgang oder einfach eine hohe Drehzahl beibehalten bzw. im ersten Gang durch den Ort mit Tempo 30 oder 40.

Nachtrag: ergänzend dieser Bericht von A. Lechner, Polizei Sigmaringen


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