Ergebnisse des Verbraucherforum „Motorradlärm“ des Umweltbundesamtes

2. Lösungsansätze

2.1 Fahrgeräuschmessung für Neufahrzeuge: Revision der UNECE R41

Eine Expertengruppe überarbeitet derzeit die UNECE Regelung 41. Ziel ist es, eine Umgehung der Geräuschvorschriften zu erschweren, indem die Geräuschanforderungen nicht nur an einen Betriebspunkt geknüpft, sondern auf einen größeren Betriebsbereich ausgedehnt werden. Im Zuge dessen werden sich auch die Betriebsbedingungen für die Messung verändern, was ggfs. eine Anpassung des Grenzwertes
nötig macht.
Während Umweltverbände und Lärmbetroffene forderten, die Grenzwerte abzusenken, wurde von dem Vertreter der Fahrerinnen und Fahrer argumentiert, den Grenzwert anzuheben, um den Einbau illegaler – weil zu lauter – Nachrüstschalldämpfer unattraktiv zu machen. Dies wurde jedoch von fast allen Seiten als nicht sinnvoll angesehen.

2.2 Fahrgeräuschmessung bei Verkehrskontrollen

Um bei Verkehrskontrollen Verstöße gegen die Geräuschgrenzwerte nachweisen zu können, sollte eine vereinfachte Vorbeifahrtmessung angewendet werden.

2.3 EU-Typgenehmigungen und deren Transparenz

Ein großes Problem bei der Kontrolle von Motorrädern ist, dass für die Kontrollierenden nicht nachvollziehbar ist, wie und in welchem Zustand ein Bauteil eine Typgenehmigung erhalten hat und für welche Motorradmodelle und Motorvarianten es zugelassen ist. Dementsprechend schwer ist es, Manipulation zu nachzuweisen und unzulässige Bauteil-Fahrzeugkombinationen zu erkennen. Für eine Abhilfe wäre eine europäische Typgenehmigungsdatenbank sinnvoll, in der bei Kontrolle zeitnah zulässige Fahrzeugtypen und Motorvarianten, sowie wichtige technische Merkmale recherchiert werden können.
In Fällen, in denen die Typgenehmigung auf Basis falscher Daten oder zu Unrecht erteilt wurde, da die Grenzwerte in der Realität nicht eingehalten werden, ist die Typgenehmigung zu entziehen.

2.4 Sanktionsrahmen

Derzeit wird aufgrund einer Regelungslücke beim Nachweis von Manipulationen am Fahrzeug nur ein Bußgeld von 15 € erhoben. Um eine abschreckende Wirkung zu entfalten, wären hier höhere Strafen bis hin zur sofortigen Stilllegung des Fahrzeuges nötig.

2.5 Kommunikation

In Brennpunkten entsteht ein Konflikt oft schon durch die Zahl der Motorräder, die die Strecke befahren. In solchen Problemregionen, so das Plädoyer aus der Forschung zur Geräuschbeurteilung, ist es sinnvoll, einvernehmliche Regelung zur Nutzung zu finden. Es sollte eine akustische Umgebung von den Beteiligten definiert werden, die möglichst vielen verschiedenen Interessen gerecht wird. Da gesetzliche Maßnahmen
einen langen zeitlichen Vorlauf haben, sollte versucht werden, durch Kommunikation zwischen Betroffenen und Fahrern kann auch jenseits von Problemregionen helfen, Konflikte zu entschärfen. Zum Einen könnte das gern gepflegte negative Bild des rücksichtslosen Motorradfahrers, das stark durch die „Gruppe der Raser“ beeinflusst wird, an Wirkung verlieren, zum Anderen kann das Problembewusstsein bei den Fahrern
gestärkt werden. Gegenseitige Kommunikation ist also nötig, um die Akzeptanz und das Verständnis für die Wünsche und Aktivitäten der jeweils anderen ‚Seite’ zu erhöhen und um der Lärmproblematik einen höheren gesellschaftlichen Stellenwert zu geben.


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